DSB zieht Änderungsbeschlüsse zurück!

DSB zieht Änderungsbeschlüsse zurück!
17 Jun 2016

Nachdem im Frühjahr einige Änderungen im Sportausschuss des DSB bezüglich der Zukunft der Behindertenklassen gefällt wurden, sind diese nunmehr offiziell zurückgezogen worden. Es wird alles so weitergeführt wie es im letzten Jahr umgesetzt worden ist. Für Sie bleibt also alles beim Alten. Den Originaltext bilden wir hier für Sie im Folgenden ab:

Nach einer Mailabfrage zur Aufhebung des Beschlusses des Sportausschusses zum Wegfall der AB1/SH1 Wettbewerbe erfolgt nun die Aufhebung des Beschlusses: (11 LV stimmten mit Ja, 1 LV mit Nein, 2 LV mit Einschränkung, 6 LV keine Rückantwort)

„Wegfall der AB1/SH1 Wettbewerbe und damit Startmöglichkeit der AB1/SH1 SportlerInnen in den Wettbewerben der nichtbehinderten Schützen.“

Es gilt mit sofortiger Wirkung:

  • Die Meisterschaften werden einschließlich dem Sportjahr 2019 in unveränderter Form
    -Mit AB1/SH1 Wettbewerben ausgetragen
    – Die Regelung, dass nur noch Sportler mit „G“ bzw. „AG“ im Versorgungsausweis mit Hocker starten dürfen wird nicht aufrechterhalten.
    – Alle Behindertenausweise gelten nur bis 31.12.2019. Alle AB1-Schützen müssen sich neu klassifizieren lassen. Dies muss spätestens bis zum Beginn des Sportjahres 2020 geschehen sein, da die Ausweise der AB1-Schützen nicht automatisch verlängert werden. Bei der Neuklassifizierung werden nur noch schießsportspezifische Behinderungen berücksichtigt. Hierbei findet die 20% Regelung keine Berücksichtigung mehr. Die bisher ausgestellten Ausweise der AB1-Schützen behalten Ihre Gültigkeit bis 31.12.2019, jedoch werden Neuklassifizierungen ab der Deutschen Meisterschaft 2016 nur noch nach schießsportspezifischen Behinderungen vorgenommen
    – Die Wahlmöglichkeit für AB1/SH1 Sportler in die Wettbewerbe der Nichtbehinderten lt. Sportordnung bleibt einschließlich dem Sportjahr 2019 bestehen

Verfasser: FURNIER Gerhard, Vizepräsident Sport

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